Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berufsrecht der nicht akademischen HeilhilfsberufeUnzulässige Streitwertbeschwerde; Gegenvorstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"
- rewis.io
Heilhilfsberufe, Gegenvorstellung, Unzulässige Streitwertbeschwerde, Wiedererteilung, Erlaubnis, Führen, Berufsbezeichnung, Krankenpfleger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03
Streitwertfestsetzung bei Klagen von Getränkeunternehmen gegen Dosenpfand; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261
Wesentliche Bedeutung hat insoweit regelmäßig der wirtschaftliche Wert der angestrebten Regelung (BVerwG, B.v. 9.4.2003 - 7 KSt 4/03 - NVwZ-RR 2003, 904). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 21 ZB 15.672
Berufsrecht der nicht akademischen Heilhilfsberufe
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261
Der Senat hat im Verfahren 21 ZB 15.672 (Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger") mit Beschluss vom 11. Mai 2015 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (als unzulässig) abgelehnt und den Streitwert auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268
Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer …
Die Gegenvorstellung der Klägerin ist statthaft, weil sie sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, die gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden kann und weil sie innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhoben wurde (BVerwG, B.v. 5.5.2009 - 7 KSt 2/09 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris Rn. 1; B.v. 19.6.2013 - 8 C 13.40027 - juris Rn. 4; B.v. 22.6.2015 - 21 C 15.1261 - juris Rn. 2; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158 = juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 - juris Rn. 2; str.