Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18655
VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261 (https://dejure.org/2015,18655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2015 - 21 C 15.1261 (https://dejure.org/2015,18655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 21 C 15.1261 (https://dejure.org/2015,18655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsrecht der nicht akademischen HeilhilfsberufeUnzulässige Streitwertbeschwerde; Gegenvorstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"

  • rewis.io

    Heilhilfsberufe, Gegenvorstellung, Unzulässige Streitwertbeschwerde, Wiedererteilung, Erlaubnis, Führen, Berufsbezeichnung, Krankenpfleger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03

    Streitwertfestsetzung bei Klagen von Getränkeunternehmen gegen Dosenpfand;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261
    Wesentliche Bedeutung hat insoweit regelmäßig der wirtschaftliche Wert der angestrebten Regelung (BVerwG, B.v. 9.4.2003 - 7 KSt 4/03 - NVwZ-RR 2003, 904).
  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 21 ZB 15.672

    Berufsrecht der nicht akademischen Heilhilfsberufe

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261
    Der Senat hat im Verfahren 21 ZB 15.672 (Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger") mit Beschluss vom 11. Mai 2015 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (als unzulässig) abgelehnt und den Streitwert auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268

    Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer

    Die Gegenvorstellung der Klägerin ist statthaft, weil sie sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, die gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden kann und weil sie innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhoben wurde (BVerwG, B.v. 5.5.2009 - 7 KSt 2/09 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris Rn. 1; B.v. 19.6.2013 - 8 C 13.40027 - juris Rn. 4; B.v. 22.6.2015 - 21 C 15.1261 - juris Rn. 2; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158 = juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 - juris Rn. 2; str.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht